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Excel-Listen nachträglich anreichern lassen

Marketingleiter, IT-Leiter, Personalleiter, Fuhrparkleiter u.v.a. — 59 Cent / Kontakt

Adress-Anreicherung

Excel-Listen nachträglich mit den Namen der Marketingleiter, IT-Leiter, Personalleiter, Fuhrparkleiter u.v.a. anreichern lassen ist ganz einfach:

Sie laden Ihre wer-zu-wem-Excel-Datei mit unserer Index-Nummer auf unseren Server, und wir ergänzen die Daten um eine zusätzliche Spalte mit dem entsprechenden Ansprechpartner. Dies gilt für alle Listen aus dem Zugang und unsere Branchenlisten.

Die Daten werden von unserem Partner in Deutschland durch eigens geschulte Mitarbeiter telefonisch erfragt. Die Erfassung der Namen erfolgt DSGVO-konform, und Sie können auf Nachfrage immer die erste erfassende Stelle nennen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

  1. Mailings gelangen direkt an den richtigen Adressaten.
  2. Sie können sich mit dem richtigen Ansprechpartner verbinden lassen.
  3. Sie können den Ansprechpartner am Telefon mit Namen ansprechen.
  4. Die Kontakte sind datenschutzrechtlich korrekt erfasst (DSGVO-konform).

Adressbroker verlangen oft hohe Mindestauftragswerte. Bei uns beträgt der Mindestauftragswert nur 29 Euro (entspricht 61 Kontakten). Sie können aus Ihrer Excel-Datei irrelevante oder bereits vorhandene Datensätze herausfiltern.

Nein. Aus Datenschutzgründen erhalten Sie keine direkte Durchwahl oder persönliche E-Mail. Stattdessen liefern wir die Zentrale und eine allgemeine Mailadresse – datenschutzkonform und rechtssicher.

Ihre CSV-Datei wird ergänzt um Name des Entscheiders und Anrede (Herr/Frau). Keine Durchwahl, keine persönliche E-Mail – rein B2B-konform.

Die Daten werden regelmäßig aktualisiert und sind im Durchschnitt 9 Monate alt. Maximal 18 Monate im Bestand.
Partner: Interfon Adress.

Nein. Es gibt nicht in jedem Unternehmen z. B. Marketingleiter. Zudem gibt nicht jedes Unternehmen Auskunft. Abgerechnet wird nur, was angereichert wurde.

Datenherkunft 1. Ebene: Aus öffentlichen Registern – unkritisch und zulässig.

Datenherkunft 2. Ebene: Telefonisch erfragt, DSGVO- und DDV-konform, Herkunft jederzeit belegbar.

Rechtliche Grundlage: Telefonwerbung im B2B erlaubt bei mutmaßlichem Interesse (§ 7 UWG). DSGVO betrifft den persönlichen Datenschutz, nicht das Wettbewerbsrecht.