KZVK

Kirchliche Zusatzversorgungskasse des
Am Römerturm 8
50667 Köln
Deutschland
Telefon: 0221-2031-0
Amtsgericht AdÖR
UIN: DE122793022
Eckdaten des Unternehmens
Branche
wzw-Branche:
Pensionskassen
Mitarbeiter
Anzahl Mitarbeiter:
250 in Deutschland
Gegründet
Gegründet:
1976
Eigentümer

Eigentümer:  Katholische Kirche

Gruppenkriterium Kirchlich
Ranking
wer-zu-wem-Ranking:
Platz 31.258 von 140.000
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Kontaktpersonen
Anzahl Kontaktpersonen mit öffentlichen Profilen:
42
Mitarbeiterverteilung
Mitarbeiterverteilung in der Branche Pensionskassen
98% unter 50 Mitarbeiter
2% 50 – 250 Mitarbeiter

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Informationen über das Unternehmen

Der Dienstleister KZVK ist ein Experte für die betriebliche Altersversorgung.

Im Mittelpunkt der Katholischen Zusatzversorgungskasse KZVK aus Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Köln steht die Gewährung einer arbeitsvertraglich vereinbarten Betriebsrente. Durchgeführt wird die Altersversorgung als Pensionskasse. Zugute kommt dieser Dienst den Beschäftigten im kirchlichen sowie in kirchlich-caritativen Einrichtungen. An Leistungen kommt es zu Altersrenten und Hinterbliebenenrenten sowie Erwerbsminderungsrenten.

Die Pensionskasse zählt zu den größten innerhalb Deutschlands.
Als Leistungsgrundlage kommt die Satzung des Dienstleisters zum Tragen.

Der Rechtsträger ist der Verband der Diözesen Deutschlands als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Es gibt 7.426 Beteiligte.
An Abrechnungsstellen stehen 15.710 zur Verfügung.
Die Zahl der Pflichtversicherten beträgt 517.481.
Beitragsfrei versichert sind 641.538 und freiwillig versichert 38.719.
Die Zahl an Rentnern beträgt 143.903. (alle Zahlen: Stand 2015).

Gegründet wurde die Zusatzversorgungskasse im Jahre 1976 als Anstalt des öffentlichen Rechts und als selbständige kirchliche Einrichtung. Grund war die vorher herrschende Uneinheitlichkeit, denn nicht alle Beschäftigten waren versichert. Auch kam es zur Überversicherung oder Höheversicherung. Darüber hinaus war das Leistungsniveau recht unterschiedlich. Seit 1997 sind die kirchlichen Arbeitgeber der neuen Bundesländer beteiligt. Von 2002 wurde auf das Punktemodell umgestiegen und somit weg vom Gesamtversorgungssystem. Gleichzeitig erfolgte eine Umstellung vom bisherigen umlagefinanzierten Verfahren der Abschnittsdeckung auf eine kapitalgedeckte Beitragsfinanzierung. Möglich war dadurch die Teilnahme der Versicherten an einer staatlichen Förderung in Bezug auf die betriebliche Altersversorgung. Auch wurde die freiwillige Versicherung eingeführt.

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