Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern

Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern
Wismarsche Str. 199
19053 Schwerin
Deutschland
Telefon: 0385-5181-0
Amtsgericht KdÖR
Eckdaten des Unternehmens
Branche
wzw-Branche:
Versicherungsgesellschaften
Mitarbeiter
Anzahl Mitarbeiter:
90 in Deutschland
Umsatz
Umsatzklasse:
Bis 10 Mio. Euro
Eigentümer

Eigentümer:  Berufsgenossenschaften und Unfallkassen

Gruppenkriterium Genossenschaften
Ranking
wer-zu-wem-Ranking:
Platz 65.991 von 140.000
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Premium Content
Kontaktpersonen
Anzahl Kontaktpersonen mit öffentlichen Profilen:
1
Mitarbeiterverteilung
Mitarbeiterverteilung in der Branche Versicherungsgesellschaften
96% unter 50 Mitarbeiter
3% 50 – 250 Mitarbeiter
1% über 250 Mitarbeiter

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Informationen über das Unternehmen

Die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern ist zuständig für das Vermeiden von Arbeitsunfällen.

Kernkompetenzen der mecklenburgisch-vorpommerschen Institution mit Sitz in Schwerin sind die drei klassischen Aufgabenfelder Prävention und Rehabilitation sowie Entschädigung. Schwerpunktmäßig geht es um die Verhütung von Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten. Gesetzlich verpflichtet ist die Unfallkasse, die jeweils Berechtigten schnell mit Leistungen zu unterstützen.

Versichert sind die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes inklusive von ehrenamtlich Tätigen sowie Ersthelfern. Auch sind Schüler und Kinder von Kindertageseinrichtungen versichert. Darüber hinaus gehören die Ministerien sowie deren nachgeordneten Behörden inklusive der Ämter zum Versichertenkreis. Ausgenommen sind Beamte. Insgesamt umfasst der Personenkreis circa 450.000 Menschen.

Einen Schwerpunkt nimmt die Prävention ein. Zu diesem Zweck werden kostenlose Seminare und Fachtagungen sowie Projekte angeboten. Themenbereiche sind das Mobbing und die Gesprächsführung oder die Suchtprävention. Zudem erstreckt sich das Angebot auf Seminare für Tagesmütter sowie Hausmeister.

Gemeldet wurden im Versicherungsjahr 2012 über 36.000 Unfälle. Als Leistungen erfolgt eine medizinische Rehabilitation von der Erstversorgung über die Krankengymnastik bis zum Hilfsmittelschaden. Entschädigungen erfolgen in Form von Verletztengeld und Pflegegeld sowie Übergangsgeld oder auch Sterbegeld inklusive der Überführungskosten. Hinterbliebene erhalten eine Rente. In Abhängigkeit zur Erkrankung stehen auch Mehrleistungen zur Verfügung. Über das persönliche Budget als Rechtsanspruch können die Betroffenen selbst entscheiden, welche Hilfestellungen genutzt werden sollen.

Die Unfallkasse verwaltet sich selbst. Die Organe sind die Vertreterversammlung und der Vorstand sowie die Geschäftsführung. Das Unternehmen ist ein Ausbildungsbetrieb.

Diese Firmen gehören auch zu Berufsgenossenschaften und Unfallkassen

Geschäftsführung

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